Sehr guter Anwalt für Erbrecht aus Zuerich

02.10.2018

Ein Fachanwalt oder auch schon ein spezialisierter Anwalt für Erbrecht kann helfen
Erbschaften sind in der Schweiz in jeden Jahr in Millionenhöhe vorhanden. Erhebliches Vermögen wird meist innerhalb von Familien generationenübergreiffend vererbt. Sofern es kein Testament oder einen Erbvertrag gibt, kommt die erbrechtliche Erbfolge nach dem Gesetz, dem schweizerischem Erbrecht, zur Anwendung.Den erbrechtlichen Pflichtteil kann man keinem Nachkommen in der Schweiz entziehen. Weder durch Erbvertrag noch durch Testament ist ein Pflichtteilsentzug möglich. Bei einem Tötungsdelikt kann es sein, dass eineEnterbung gerechtfertigt ist. In diesem Fall kann der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen einem Erben den Pflichtteil entziehen! Dies ist dann der Fall, wenn es eine sogenannte Strafenterbung gibt. Die Nachkommen erhalten in diesem Fall den Anteil des Enterbten. Die Verfgung der Enterbung, welcher vom Erblasser gemacht wurde sollte aber durch einen Erbrechtsexperten geprüft werden. Die Nachkommen des Enterbten behalten jedoch ihr Pflichtteilsrecht. Natürlich besteht die Möglichkeit eine Ungültigkeitsklage zu erheben. Das Testament, die letztwillige Verfügung darf nicht mangelhaft sein! Falls es mehrere Erben gibt, kommen erbrechtliche Bestimmungen der Erbengemeinschaft zur Anwendung. Der Nachlass wird von der Erbgemeinschaft zum gemeinsamen Vermögen der Erben erklärt. Sie bilden eine Erbengemeinschaft. Nach Abschluss des Teilungsvertrags entstehen individuelle Ansprüche der einzelnen Erben.
Der letzte Wille kann aber auch mit einem Testament geregelt werden. Ein Rechtsanwalt für erbrechtliche Belange sollte hier anwaltliche Unterstützung bieten. Der letzte Wille sollte nach den geltenden Formvorschriften klar verfügt werden. Auch die Abwicklung des Nachlass sollte gut geplant sein. Ein Testamentsvollstrecker bzw. Willensvollstrecker kann, die in Ihrem Testament verfügten Willensabsichten, nachvollziehen und dann effizient unsetzen. Eine gute Nachlassabwicklung und Nachlassregelung bedarf also einer vorgängigen erbrechtllichen Beratung. Die Erben können so auch Erbschaftssteuern sparen. Mit dem Tod wrid so auch das finanzielle Schicksal Ihres Ehegatten, Lebenspartners oder auch das der Kinder oder des Unternehmens nach Ihrem Willen verfügt. Enterbungen sind nur in Ausnahmefällen rechtens. Ungerechtfertigte Erbansprüche müssen von den Erben mit Hilfe eines Zürcher Anwaltes für Erbrecht abgewehrt werden. Bei der Testamentsauslegung oder der Erbteilung sollte man einen Rechtsanwalt mit Expertenwissen im Erbrecht, also einen Fachanwalt für Erbrecht beiziehen.weitere Infos

Anwalt Erbrecht Zuerich

Jeder wird einmal Erblasser oder jeder hat irgendwann die Möglichkeit zu erben, dh. jeder wird mal Erbe. Im Schweizer Erbrecht sind die erbrechtlichen Normen festgehalten. Der fünfte Teil des schweizerischen Zivilgesetzbuch ist das Erbrecht. Hier gibt es erbrechtliche Bestimmungen, hier sind die erbrechtlichen Gesetzesgrundlagen, welche bestimmen, wer gesetzlicher Erbe ist und wie der Nachlass zwischen den Erben geteilt wird. Die letztwillige Verfügung auch Testament genannt und der Erbvertrag können auf den Nachlass und die Erbteilung einwirken. Ein spezialisierter Anwalt für die Nachlassplanung hilft bei Nachfolgeregelung von Unternehmern. Das Verfassen eines Testaments oder das Aufsetzen eines Erbvertrages sollte von spezialisierten Rechtsanwälten für Erbrecht begleitet werden. Die anwaltliche Hilfe ist bei folgenden erbrechtlichen Rechtsfällen zu empfehlen:

  • Verletzung des Persönlichkeitsrechts im Testament
  • Unterstützung bei Testamentsanfechtung
  • Der Trstamentsvollstrecker richtet das Vermächtnis nicht oder nur unvollständig aus
  • Die Erbteilung ist fehlerhaft

Bei sämtlchen erbrechtlichen Belangen oder Fragen zum Erbrecht ist die Hilfe eines Experten wichtig. Ein Anwalt für Erbrecht bzw. Anwälte für Erbrecht setzen das Testament auf, überprüfen Ihren Erbvertrag, unterstützten Unternehmer bei der Nachfolge-, Güterrecht-, Steuerrechtplanung und beraten Sie erbrechtlichen Fragen zum Ehevertrag, Ehe- und Erbvertrag, Erbeinsetzung, Vermächtnis, Vermögensstrukturierung, Ungültigkeitsklage, Herabsetzungsklage, Teilungsklage und Ausgleichung.

Anwalt Testament Anwaltskanzlei fuer Erbrecht Zuerich

Das Testament und die Rechtsberatung eines Anwaltes für Erbrecht

Für die Gültigkeit eines schweizerischen Testamentes braucht es gewisse Formvorschriften. Sofern diese eingehalten werden, ist das Testament gültig. Ein Anwalt für Erbrecht, welcher sich mit erbrechtlichen Belangen auskennt, kann die Beratung bei der Planung der Erbteilung vornehmen.

Der letzte Wille kann man auf verschiedene Weise bekunden. Wichtig ist, dass eine spezialisierte Anwaltskanzlei für erbrechtliche Belange das Testament überprüft.

Das eigenhändige Testament

Damit das eigenhändige Testament rechtsgültig ist, muss es erstens von Hand geschrieben sein und das Datum für die Erstellung des Testamentes sollte auch auf diesem Schreiben sein. Sehr wichtig für die Gültigkeit des eigenhändigen Testamentes ist die Unterschrift des Erblassers. Das eigenhändige Testament darf also unter keinen Umständen mit dem Computer gemacht werden. Sonst kann es daraus sein, dass der letzte Wille dann wegen Formmängel von den Erben angefochten werden kann. Eine anwaltliche Unterstützung braucht es bei dieser Form des Testamente nicht.

Das öffentliche Testament

Bei der Errichtung eines Öffentlichen Testamentes braucht es zuerst einmal zwei Zeugen. Auch ein Anwalt,Notar oder ein Gemeindeschreiber muss bei der Errichtung eines öffentlichen Testamentes mitwirken und das Testament dann auch noch öffentlich beurkunden. In Notfällen kenn das schweizerische Erbrecht auch noch das Nottestament. Dies ist ausdrücklich nur für Notfälle gedacht. Am Sterbebett kann der Sterbende seinen letzen Willen vor zwei mündigen, d.h. handlungsunfähigen Zeugen mündlich erklären. Es ist wichtig, dass dann einer der zwei Zeugen die Inhalte des Testamentes dann sofort schriftlich festhalten, ausserdem sollte in dieser testamentarischen Erklärung auch noch der Ort und das Datum der Errichtung festgehalten werden. Selbstverständlich sollte auch dieses Testament von beiden Zeugen mit der Unterschrift versehen werden. In einem nächsten Schritt ist zu empfehlen, dass dann dieser schriftlich festgehaltene Wille dann bei der zuständigen Behörde eingereicht wird. In einem Testamen kann man z.B. seinen Lebenspartner begünstigen. Man könnte auch einen seiner Söhne auf den erbrechtlichen Pflichtteil setzen, um die Ehegattin maximal zu begünstigen. Es ist egal welchen Typ von Testament man gewählt hat, man kann jeden Testamentstypus ändern, ergänzen oder widerrufen. Hierbei muss man natürlich wiederum auf die erbrechtliche Formvorschrift achten. Mit einem Testament werden in der Regel die Erben eingesetzt, d.h. die Erbeinsetzung definiert dann wer wieviel erben soll. Im schweizerischen Erbrecht kennt man Pflichtteile. Das Pflichtteilsrecht bestimmt wieviel die gesetzliche erbrechtliche Quote im Minimum ist. Die gesetzlichen Erben haben ein gesetzlichen Anspruch, d.h. ein Anrecht auf Ihren erbrechtlichen Pflichtteil. Gibt es im Testament eine Verletzung des Pflichtteilsanspruchs, dann ist das Testament dennoch gültig, es kann dann aber zur Herabsetzungsklage kommen. Die Herabsetzungsklage muss seit Kenntnis der Pflichtteilsverletzung innert Jahresfrist erfolgen und sollte von einen spezialisierten Rechtsanwalt für Erbrecht eingereicht werden. Man kann sein Erbe natürlich ausschlagen. Man kann in seinem Testament bestimmten Erben Vermögenswerte zuweisen. Die Erbanteile müssen genau berechnet werden. Wen der Erblasser Vermögenswerte einem der Erben zuweisen möchte, dann braucht das Testament klare Teilungsvorschriften. Ohne schriftlich testamentarisch verfügte Teilungsvorschriften gibt es keine Vorrechte einzelner Erben. Sofern jedoch der überlebende Ehemann bzw. die überlebende Ehefrau möchte, kann die Familienwohnung und der Hausrat als Miteigentum oder Nutzniessungsrecht beansprucht werden. Der Testamentsvollstrecker oder auch Willensvollstrecker genannt hat im schweizerischen Erbrecht eine grosse Macht. Der Verstorbene hat diesen mit der Vollstreckung seines testamentarisch verfügtem Willen beauftragt. Der Nachlass des Verstorbenen muss im Sinne und nach dem Willen des Erblassers vollzogen werden, d.h. der Testamentsvollstrecker muss den Nachlass verwalten. Dazu gehört, dass Vermächtnisse auszurichten sind, Schulden bezahlt werden müssen und die Erbteilung vorbereitet werden muss. Was aber bedeuten die Begriffe Erbgang, Vermächtnisnehmer und kann man auch mit einer letztwilligen Verfügung die Erbschaft an eine Bedingung knüpfen? Was sollte man machen wenn es eine Erbengemeinschaft gibt und kann man einem Pcflichtteilserben die Erbenstellung auch entziehen? Es gibt auch eine spezielle Form der Erbeinsetzung, die sind z.B. die Vererben oder die Nacherben. Man kann z.B. einem Sohn die Erbenstellung entziehen, dass dieser dann die Erbteilung nicht blockieren kann. Die Enterbung gibt es nur sehr selten, dies gibt es z.B. nur nach einem Mordversuch. Festzuhalten ist also, dass man bei der Erstellung eines Testamentes keinen Notar braucht, sofern das Testament mit Berücksichtigung der Formvorschriften korrekt verfasst wurde, die Rechtsberatung eines spezialisierten Anwaltes bzw. einer spezialisierten Anwältin für Erbrecht oder auch einem Fachanwalt ist aber auf jeden Fall zu empfehlen. Man kann auch einen Erbvertrag abschliessen, diesen sollten dann aber alle Erben unterzeichnen. Den Erbvertrag kann man auch nur gemeinsam aufheben. Dies ist beim Testament anders. Der Erbvertrag muss vom Notar beurkundet werden. Kann man jeden im Testament mit dem Auftrag als Willensvollstrecker bestimmen? Grundsätzlich können voll handlungsfähige, d.h. mündige und urteilsfähige Personen damit beauftragt werden. Die könnte ein Miterbe oder auch ein anderer sein. Natürlich muss ein Testamentsvollstrecker den Auftrag als Willensvollstrecker nicht annehmen. Erben können den Willensvollstrecker jedoch nicht absetzen und diesem das Mandat entziehen. weitere Infos


Anwalt Erbrecht

Unsere Experten beraten und vertreten Sie bei den folgenden erbrechtlichen Belangen:

  • Redaktion eines Testamentes
  • Nachlass errichten
  • Nachlassplanung regeln
  • Güterrechtsberatungen
  • Erbschaftsklage
  • Unterstützung des Erblassers
  • Erbvertrag ausarbeiten
  • letztwillige Verfügung
  • Erbschein ausstellen
  • Pflichtteil berechnen
  • Willensvollstrecker beauftragen oder das Amt im Sinne des Erblassers ausüben
  • Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensregelung strategisch planen und umsetzen
  • Erbengemeinschaft beraten
  • Erbteilungsvertrag ausarbeiten
  • Erbgemeinschaft beraten
  • Vermögensteilung durchsetzen
  • Testamentsvollstrecker wählen
  • Schenkung
  • Herabsetzungsklage
  • Ausgleichungsklage
  • Ungültigkeitsklage
  • Erbteilungsklage
  • Ausschlagung

Ein Fachanwalt oder auch schon ein spezialisierter Anwalt für Erbrecht kann helfen die oben genannten erbrechtlichen Belange zu regeln.

Erbschaften sind in der Schweiz in jeden Jahr in Millionenhöhe vorhanden. Erhebliches Vermögen wird meist innerhalb von Familien generationenübergreiffend vererbt. Sofern es kein Testament oder einen Erbvertrag gibt, kommt die erbrechtliche Erbfolge nach dem Gesetz, dem schweizerischem Erbrecht, zur Anwendung.

Den erbrechtlichen Pflichtteil kann man keinem Nachkommen in der Schweiz entziehen. Weder durch Erbvertrag noch durch Testament ist ein Pflichtteilsentzug möglich. Bei einem Tötungsdelikt kann es sein, dass eineEnterbung gerechtfertigt ist. In diesem Fall kann der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen einem Erben den Pflichtteil entziehen! Dies ist dann der Fall, wenn es eine sogenannte Strafenterbung gibt. Die Nachkommen erhalten in diesem Fall den Anteil des Enterbten. Die Verfgung der Enterbung, welcher vom Erblasser gemacht wurde sollte aber durch einen Erbrechtsexperten geprüft werden. Die Nachkommen des Enterbten behalten jedoch ihr Pflichtteilsrecht. Natürlich besteht die Möglichkeit eine Ungültigkeitsklage zu erheben. Das Testament, die letztwillige Verfügung darf nicht mangelhaft sein!

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Falls es mehrere Erben gibt, kommen erbrechtliche Bestimmungen der Erbengemeinschaft zur Anwendung. Der Nachlass wird von der Erbgemeinschaft zum gemeinsamen Vermögen der Erben erklärt. Sie bilden eine Erbengemeinschaft. Nach Abschluss des Teilungsvertrags entstehen individuelle Ansprüche der einzelnen Erben.

Der letzte Wille kann aber auch mit einem Testament geregelt werden. Ein Rechtsanwalt für erbrechtliche Belange sollte hier anwaltliche Unterstützung bieten. Der letzte Wille sollte nach den geltenden Formvorschriften klar verfügt werden. Auch die Abwicklung des Nachlass sollte gut geplant sein. Ein Testamentsvollstrecker bzw. Willensvollstrecker kann, die in Ihrem Testament verfügten Willensabsichten, nachvollziehen und dann effizient unsetzen. Eine gute Nachlassabwicklung und Nachlassregelung bedarf also einer vorgängigen erbrechtllichen Beratung. Die Erben können so auch Erbschaftssteuern sparen. Mit dem Tod wrid so auch das finanzielle Schicksal Ihres Ehegatten, Lebenspartners oder auch das der Kinder oder des Unternehmens nach Ihrem Willen verfügt. Enterbungen sind nur in Ausnahmefällen rechtens. Ungerechtfertigte Erbansprüche müssen von den Erben mit Hilfe eines Zürcher Anwaltes für Erbrecht abgewehrt werden. Bei der Testamentsauslegung oder der Erbteilung sollte man einen Rechtsanwalt mit Expertenwissen im Erbrecht, also einen Fachanwalt für Erbrecht beiziehen.

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